Fakten zu meiner Immobilienwertermittlung in Bergrheinfeld-Schweinfurt

Zu meinen Kontaktdetails

Honorartabelle für Verkehrswertermittlungen

Hier finden Sie das Honorar für meine Dienstleistungen, aktuell seit dem 01.01.2021:

Leistungsumfang und Preise:

Nachfolgend finden Sie die Honorartabellen für unsere Wertermittlungsleistungen. Das Honorar berechnet sich jeweils nach dem unbelasteten und ungekürzten Wert. Berücksichtigung von Rechten / Lasten (z. B. Leitungsrecht, Wegerecht, Überbau, Nießbrauch, Baulast etc.) und Besonderheiten nach Aufwand mit durchschnittlicher Immobilienwertermittlung:

Verkehrswertgutachten / Überschlägige Wertermittlung: 138,00 EUR netto bzw. 164,22 EUR brutto je Stunde.

Mit der Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 500,00 EUR netto bzw. 595,00 EUR brutto zu leisten.

Ermittelter und unbelasteter Wert

Honorartabelle für überschlägige Wertermittlungen

Hier finden Sie das Honorar für Wertermittlungen, aktuell seit dem 01.01.2021:

Neben- und Sonderkosten

Bei Ortstermin berechnen wir Nebenkosten wie An- und Abfahrt des Sachverständigen auf deutschem Festland, Druckkosten, Porto und Telefonie pauschal mit 196,00 EUR netto bzw. 233,24 EUR brutto.

Zusätzlich zum Honorar werden amtliche Gebühren oder externe Kopierkosten in Rechnung gestellt. Sonderleistungen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und der Beauftragung durch den Auftraggeber hin ausgeführt.

Der Aufwand einer vergeblichen Anfahrt (Ortstermin nicht rechtzeitig abgesagt (mind. 24 Stunden vorher), Ansprechpartner vor Ort nicht anwesend, Objekt nicht zugänglich) wird mit einer Nebenkostenpauschale abgerechnet.

Falls sich nach Erhalt der Unterlagen zur Immobilie oder beim Ortstermin herausstellt, dass das zu bewertende Objekt unter die Kategorie der unten aufgeführten Sonderimmobilien fällt, behält sich der Sachverständige einen Rücktritt vom Angebot / Vertrag vor. In diesem Fall werden die Kosten für einen erfolgten Ortstermin ebenfalls in einer Nebenkostenpauschale berechnet.

Im Honorar inbegriffen ist ein Ausdruck und Versand der Verkehrswertermittlung bzw. der überschlägigen Wertermittlung. Jeder weitere Ausdruck wird mit 30,00 EUR netto bzw. 35,70 EUR brutto berechnet.

Sonderimmobilien (Gastronomie- und Beherbergungsimmobilien, Sozialimmobilien, Betreiber- bzw. Managementimmobilien, Immobilien für Kultur oder Freizeit, Gewerbe- und Industrieareale) oder Bewertungsobjekte mit besonderer Schwierigkeitsstufe werden nach separaten Honorarangeboten abgerechnet.

Falls Sie eine Umschreibung der Rechnung aufgrund nicht korrekter Adressangaben im Auftragsschreiben anfordern, wird diese jeweils mit 50,00 EUR netto bzw. 59,50 EUR brutto berechnet.

Zusätzlich beanspruchte Sonderleistungen ergänzend zum ursprünglichen Auftrag erbracht, werden wie folgt abgerechnet: 

  • Stundensatz je angefangener Stunde, zzgl. Nebenkosten: 196,00 EUR netto bzw. 233,24 EUR brutto
  • Tagessatz, inkl. Nebenkosten: 1.200,00 EUR netto bzw. 1.428,00 EUR brutto

Die Bruttoangaben in Euro basieren jeweils auf einem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 %.

Ermittelter und unbelasteter Wert

Die Bruttoangaben in Euro basieren jeweils auf einem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 %. 

Meine Auftraggeber für Wertermittlungen

  • Justiz

    Als Rechtspfleger und Richter können Sie sich auf mich verlassen, dass jedes Gutachten auf dem neuesten Stand der Technik erstellt wird und allen Mindestanforderungen entspricht. Im Fall von Erbbaurechten werden Ersatzwerte für die Reallast und die Erhöhungsvormerkung im Anschreiben nachvollziehbar berechnet. Sie erhalten ein erbbauzinsfreies Gutachten.

  • Gläubiger

    Sind Sie ein Gläubiger und benötigen ein Beleihungswertgutachten oder Marktwertgutachten? Bei neuen oder notleidenden Kreditarrangements vermeide ich für Sie die häufig großen Kreditverluste.

  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

    Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ermitteln mit ihren Mandanten die genaue Abschreibung von Immobilien bei wirtschaftlichem Nutzen unter 50 Jahren.

    Auch bei Teilwerten (Aufteilung Grundstück / Gebäudewert) gibt es Spielräume, die festzustellen sind. Ich verschaffe Klarheit nach dem Bodenrichtwert.

  • Fachanwälte

    Es kommt vor, dass Rechtsanwälte ihre Mandanten beauftragen, Wertermittlungen und Gutachten erstellen zu lassen, die Zweifel ausschließen und für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. Hier kann mein Sachverständigenbüro helfen. Wir erstellen eine Wertprüfung der Immobilie.

  • Betreuer und Nachlassverwalter

    Falls Sie Betreuer oder Nachlassverwalter sind, haben Sie die Möglichkeit sich mit uns rechtlich abzusichern. Unsere Bewertungen sind auch für Laien klar verständlich und transparent.

  • Privatpersonen

    Erlangen Sie eine realistische Marktpreiseinschätzung und bleiben Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf der sicheren Seite.

    Von einer realistischen Wertermittlung profitieren beide Seiten. So ist der Immobilienhandel fair und weder zu günstig, noch überteuert.


  • Erben und Erblasser

    Bei Erbschaften kann es schnell zu unterschiedlichen Meinungen kommen. Hier setze ich mich mit allen Beteiligten an den Tisch und gebe ihnen eine professionelle Wertermittlung der Immobilie in die Hand. So bleiben keine Fragen mehr offen und ein Streit kann vermieden oder beigelegt werden.

  • Bei Vermögensausgleich in Scheidungen

    Selbstverständlich soll es bei einem Vermögensausgleich gerecht vorgehen. Lassen Sie mich die Werte ermitteln und vermeiden Sie die Kosten für ein Gutachten.

Telefon

Erhalten Sie jetzt Klarheit in Sachen Wertermittlung.

Share by: